Die zusätzlichen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die das URAT-Konsortium in den Jahren 2020 - 2021 - 2022 erhalten hat, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes 234/2012 enthalten, auf das verwiesen wird, und sind verfügbar unter folgender Link: : https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx